Rechtslage für Reisende während der Corona-Pandemie

Die Pandemie, die in diesen Frühlingsmonaten durch die ganze Welt zieht, bringt für jeden Menschen nie da gewesene Einschränkungen mit sich. Neben dem Einhalten zahlreicher Verhaltensregeln beim Einkauf, der gesetzlich vorgeschriebenen Reduzierung der Kontaktmöglichkeiten und teils widersprüchlichen Ratschlägen zur Erhaltung der eigenen Gesundheit ist es vor allem die Einschränkung der Reisefreiheit, die viele Menschen betrifft.

Für Menschen, die eine Reise geplant oder sogar schon gebucht haben, ergeben sich dadurch zahlreiche Fragen. Hier sollen einige der wichtigsten Fragen zur Reisefreiheit mit besonderem Blick auf Reisen an die Nordsee beantwortet werden.

In die Fewo an der Nordsee?

Einer der wichtigsten Ansätze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die Reduzierung der Reisefreiheit. Dies soll dazu dienen, dass Kranke nicht in Landesteile mit relativ hoher Zahl an gesunden Menschen reisen und dort für einen neuen Ansteckungsherd sorgen. So haben zahlreiche Landesregierungen, darunter Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, touristische Reisen bereits Mitte März untersagt. Anreisen auf die Inseln sind nur aus zwingenden Gründen erlaubt.

Auch der Aufenthalt in der Zweitwohnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Triftige Gründe sind etwa zwingende berufliche, gesundheitliche oder sorgerechtliche Gründe oder nicht aufschiebbare Erhaltungsmaßnahmen in der Zweitwohnung. Auch, wenn der Lebenspartner, Ehepartner oder Verwandte ersten Grades in der Zweitwohnung seinen Aufenthaltsort hat, ist der Verbleib in der Zweitwohnung gestattet. Andere Menschen müssen schnellstmöglich zu ihrem Erstwohnsitz zurückkehren. Eine Ummeldung des Erstwohnsitzes ist nur in Ausnahmefällen gestattet, etwa wenn die Ummeldung bereits vor der Pandemie geplant war und der Erstwohnsitz bereits geräumt wurde.

So verlockend es auch sein mag, in der Ferienwohnung in Wilhelmshaven oder in der Ferienwohnung Nordseeblick diese schwere Zeit überstehen zu wollen, so groß muss das Verständnis sein, dass dies nicht möglich ist. Weder die Versorgungsinfrastruktur noch die Krankenhausinfrastruktur der Nordseeinseln kann sich derzeit eine zusätzliche Belastung durch Touristik erlauben.

Rechte für Reisende

Reisende, deren Reise oder Hotelaufenthalt durch Reiseveranstalter oder Hotelbesitzer storniert wird, haben ein Anrecht auf kostenfreie Stornierung mit Rückzahlung der bereits getätigten Zahlungen. Auch bei Airbnb-Buchungen besteht die Möglichkeit der Stornierung. Für Reisen, die noch nicht vonseiten des Veranstalters storniert wurden, besteht dank der derzeitigen Reisewarnung ebenfalls ein Recht auf Stornierung.

Bei Reisen, die erst in einigen Monaten stattfinden, sollten Reisende mit der Stornierung warten. Sollte die derzeitige Situation sich entspannen und die Reisewarnungen und Beschränkungen aufgehoben werden, könnten ansonsten Stornogebühren anfallen. Bei Reisen ins Ausland ist die Rechtslage noch vertrackter, und vermutlich werden erst Gerichte im Laufe der nächsten Monate und Jahre mit Präzedenzfällen die genauen Grenzen ziehen.

Mehr zu den Coronabeschränkungen

Die aktuellen Coronabeschränkungen für das Bundesland Niedersachsen sind hier zu finden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus